Methodik & Arbeitsweise bei
Gutachten-Aufträgen des Familiengerichts
Die
Begutachtung erfolgt auf der Grundlage der Familienpsychologie. Dabei
gehen wir aus von einer systemisch ökopsychologischen Theorie. Durch
diese systemische Methodik können unterschiedliche Blickwinkel und
Perspektiven
während der Begutachtung berücksichtigt werden, wenn nötig arbeiten wir
im Tandem zu zweit. Die Begutachtung umfasst differenzierte
Untersuchungen, die sich
auf die verschiedensten Lebensbereiche des Kindes und seiner Eltern in
Gegenwart und Vergangenheit und die darin gegebenen Wechselwirkungen,
Interaktionen und Transaktionen beziehen. Dazu sind neben den
Untersuchungen mit den Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern auch
Kontaktgespräche mit Verwandten und Freunden bzw. bisher schon
beteiligten Fachleuten (Ärzten, Pädagogen u.a.) nötig. Wir prüfen
bereits in der Planung und Durchführung , ob im Sinne einer
lösungsorientierten Arbeit eine mit den Eltern gemeinsam gefundene
Lösung (bzw. ein Kompromiss) möglich sein könnte oder ob im Sinne einer
entscheidungsorientierten Strategie dem Gericht eine Empfehlung zur
Entscheidung vorgelegt werden muss.
In unserer
Vorgehensweise und Methodik wurden besonders die Mindestanforderungen
der Fachverbände an die Qualität von Sachverständigengutachten im
Kindschaftsrecht beachtet. Unsere seit 1999 weiterentwickelte Methodik
geht aber über übliche Standards hinaus:
-
Mit unserem systemtheoretischen Verständnis blicken wir auch auf
den familialen und sozialen Kontext, d.h. wir
führen
weitere Explorationen im Umfeld der Familie durch.
- Aus
langjährigen Erfahrungen mit Familien mit Migrationshintergrund
beachten wir auch besonders die (inter-)kulturellen Aspekte von
Familienkonflikten.
- Bei jedem einzelnen Auftrag prüfen wir, ob
anstelle der Orientierung auf eine Gerichtsentscheidung doch noch eine
Möglichkeit für eine lösungorientierte Chance besteht.
Im Einzelnen kommen folgende Untersuchungs-Verfahren zur Anwendung:
> Explorationen und teilnehmende Beobachtung,
> Fragebögen und projektive Verfahren,
> Kontaktgespräche.
Ein
Grundprinzip unserer Arbeit ist es dabei, erst mit den Eltern die
Basisgespräche (in der Regel zwei Termine) durchzuführen und erst dann
mit den Kontaktgesprächen zu beginnen. Die Untersuchungen werden in
unserer Praxis, einzelne Termine aber auch gezielt im jeweiligen
Haushalt der Eltern oder auch in anderen den Kindern vertrauten
Umgebungen durchgeführt. Dadurch wird es möglich, ein der familiären
Lebenssituation entsprechendes ganzheitliches Bild über die Situation
des Kindes bzw. der Kinder zu gewinnen. Über Zwischenergebnisse kann
keine Auskunft erteilt werden, weil erst nach Abschluss aller nötigen
Termine eine verantwortliche Einschätzung möglich ist. Vor Abschluss
des Gutachtens werden mit den Eltern die Hauptergebnisse und unsere
Empfehlungen besprochen. Daraus ergibt sich in der Regel folgendes
Vorgehen in vier Stufen:
1. Erstgespräch mit Eltern (und Kindern),
2. je zwei separate Basistermine zur Exploration/Untersuchung
der Eltern und Kinder,
3. Kontaktgespräche (nach Art und Zahl jeweils sehr
verschieden),
4. Abschlussgespräch mit den Eltern (gemeinsam oder separat).
Prof. Dr.
Matthias Petzold - Impressum