Praxis Prof. Dr. Matthias Petzold   Praxis Familienpsychologie 

  Prof. Dr. Matthias Petzold



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Arbeitsweise bei Gutachten-Aufträgen des Familiengerichts

Ich erstelle als neutraler Sachverständiger familienpsychologische Gutachten für Amtsgerichte und Oberlandesgerichte (Familiengutachten, Erziehungsgutachten), aber keine Parteiengutachten, Obergutachten o.ä. für einzelne Eltern.

Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage der Familienpsychologie. Dabei gehe ich aus von einer systemisch ökopsychologischen Theorie. Durch diese systemische Methodik können unterschiedliche Blickwinkel und Perspektiven während der Begutachtung berücksichtigt werden, wenn nötig arbeiten wir im Tandem zu zweit. Die Begutachtung umfasst differenzierte Untersuchungen, die sich auf die verschiedensten Lebensbereiche des Kindes und seiner Eltern in Gegenwart und Vergangenheit und die darin gegebenen Wechselwirkungen, Interaktionen und Transaktionen beziehen. Dazu sind neben den Untersuchungen mit den Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern auch Kontaktgespräche mit Verwandten und Freunden bzw. bisher schon beteiligten Fachleuten (Ärzten, Pädagogen u.a.) nötig. Bereits in der Planung und Durchführung wird geprüft, ob im Sinne einer lösungsorientierten Arbeit eine mit den Eltern gemeinsam gefundene Lösung (bzw. ein Kompromiss) möglich sein könnte oder ob im Sinne einer entscheidungsorientierten Strategie dem Gericht eine Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt werden muss.

In dieser Vorgehensweise und Methodik wurden besonders die Mindestanforderungen der Fachverbände an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht beachtet. Diese seit 1999 weiterentwickelte Methodik geht aber über übliche Standards hinaus:

- Mit dem systemtheoretischen Verständnis wird auch der familiale und soziale Kontext berücksichtigt, d.h. es werden weitere Explorationen bzw. Kontaktgespräche im Umfeld der Familie durchgeführt.

- Aus langjähriger Erfahrung mit Familien mit Migrationshintergrund beachte ich auch besonders die (inter-)kulturellen Aspekte von Familienkonflikten.

- Bei jedem einzelnen Auftrag wird geprüft, ob anstelle der Orientierung auf eine Gerichtsentscheidung doch noch eine Möglichkeit für eine lösungorientierte Chance besteht.

Im Einzelnen kommen folgende Untersuchungs-Verfahren zur Anwendung:

>  Explorationen und teilnehmende Beobachtung,

>  Fragebögen und projektive Verfahren,

>  Kontaktgespräche.

Ein Grundprinzip dieser Arbeit ist es dabei, erst mit den Eltern die Basisgespräche (in der Regel zwei Termine) durchzuführen und erst dann mit den Kontaktgesprächen zu beginnen. Die Untersuchungen werden in meiner Praxis, einzelne Termine aber auch gezielt im jeweiligen Haushalt der Eltern oder auch in anderen den Kindern vertrauten Umgebungen durchgeführt. Dadurch wird es möglich, ein der familiären Lebenssituation entsprechendes ganzheitliches Bild über die Situation des Kindes bzw. der Kinder zu gewinnen. Über Zwischenergebnisse kann keine Auskunft erteilt werden, weil erst nach Abschluss aller nötigen Termine eine verantwortliche Einschätzung möglich ist. Vor Abschluss des Gutachtens werden mit den Eltern die Hauptergebnisse und unsere Empfehlungen besprochen. Daraus ergibt sich in der Regel folgendes Vorgehen in vier Stufen:

1.  Erstgespräch mit Eltern (und Kindern),

2.  je zwei separate Basistermine zur Exploration/Untersuchung der Eltern und Kinder,

3.  Kontaktgespräche (nach Art und Zahl jeweils sehr verschieden),

4. Abschlussgespräch mit den Eltern (gemeinsam oder separat).


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